Thema: (?) (273) (278) Altdeutschland: Paketbegleitbriefe
Magdeburger Am: 24.02.2010 14:47:17 Gelesen: 218131# 1@  
Hallo Zusammen,

ich möchte mal einen allgemeinen Thread zu Paketbegleitbriefen hier eröffnen.

Dazu habe ich jetzt den größten Teil aus meinem Posting zu Packkammerstempel herauskopiert und teilweise etwas abgeändert - ich hoffe, dies ist jetzt nicht so schlimm.

Ich beziehe mich auf solche Briefe, welche von / nach / durch Preussen gingen, ab etwa 1830.

Ausgehend war eine Diskussion mit einem Verkäufer bei Ebay, der einen solchen Brief angeboten hat, mit der Aussage, dass der Ortsstempel vom Bestimmungsort widerrechtlich vorderseitig abgeschlagen wurden sei. Nach einigem Hin und Her wurde es in "vorderseitig selten abgeschlagener Ortsstempel" vom Bestimmungsort abgeändert.

Diese Aussage ist komplett falsch und auch nach der Korrektur nicht richtiger.

Die Paketausgabe wurde 1831 neu geregelt. Dazu gebe ich noch einmal hier den kompletten Inhalt zum Circular wieder:

No. 14. 1831 Stempelung der Paquet-Adressen bei Abholung der Paquete.
General-Circulare an sämmtlich Post-Anstalten.
18) Um zu verhüten, daß die bereits an die Empfänger ausgelieferten Paquete den Post-Ansalten nicht nach einiger Zeit zum zweitenmal, auf Grund der in den Händen der Adressaten verbleibenden Adresse, abgefordert werden können, ist schon früher bei einzelnen Post-Anstalten die Anordnung getroffen worden, daß die Paquet-Adresse bei der Präsentation auf der Siegelseite mit dem Auslieferungs-Stempel des Tages, an welchem die Abholung geschieht, bedruckt werden.
Dieses Verfahren, welches zugleich den Vortheil gewährt, daß die Adresse ergiebt, wie lange die Paquete gelagert haben, soll jetzt bei allen denjenigen Postanstalten eingeführt werden, wo nicht schon besondere Stempel, bei der Abstempelung der Adressen bei Abholung der Paquete, in Gebrauch sind, oder wo die Paquete nicht ausgetragen werden, und die Adessanten über den Empfang in eigenen Büchern quittieren müssen.

Berlin, den 09.Juni 1831 Der Gerneral-Postmeister Nagel

Die Vorgehensweise der Abstempelung auf der Rückseite des Paketbegleitbriefes setzte sich so jedoch nicht durch, es wurde vorderseitig gestempelt, so dass ein Jahr später folgendes erlassen wurde:

Die Bedruckung des Begleitbriefes mit dem dazu bestimmten Stempel der Post-Anstalt vertritt den Beweis der geschehenen Aushändigung. Zur Bedruckung des Begleitbriefes wird der Aufgabestempel der Postanstalt verwendet, in so fern nicht etwas der Umfang des Geschäftes die Lieferung und Anwendung eines besonderen Paket-Ausgabestempels rechtfertigt, dessen Beschaffung der Ober-Post-Direction überlassen bleibt. Die Abstempelung erfolgt auf der Vorderseite des Begleitsbriefes.

Hierin wird deutlich geschrieben, dass auch den normale Ortsstempel zu Anwendung kommen darf, also kein "Muss" zu Anschaffung spezieller Packkammerstempel vorgeschrieben war. Viele Orte führten keine solchen Packkammer-Stempel, also war der Gebrauch des Ortsstempels ein normaler Vorgang.

Abschliessend die Vorgehensweise bei der Paket-Versendung, bezogen auf Preussen (in anderen AD-Staaten wird es ähnlich, bis auf dem letzten Punkt gewesen sein):

- Zu Paketen musste ein Paketbegeitbrief mitgesendet werden

- Am Bestimmungsort wurde der Begleitbrief zugestellt - eine Selbstabholung war (fast) nicht möglich - meist siegelseitiger Briefausgabestempel

- Empfänger, oder eine von ihm bestimmte und dazu berechtigte Person, holte innerhalb der nächsten 3 Tage Paket ab, dazu war der Begleitbrief vorzuweisen (Stichwort Packkammergeld).

- Auf Paketbegleitbrief wurde nun vorderseitig die Paketausgabe, entweder mit dem Ausgabe - Packkammerstempel, der normalen Ortsstempel oder mit einem "ausgemusterten" Stempel des Ortes quittiert. Teilweise wurden die ausgemusterten Stempel aptiert.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf

P.S. Vielleicht können mal einige Paketbegleitbriefe gezeigt werden...
 
Quelle: www.philaseiten.de
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