@ blaujacke
[#499]Eine Rohrpostbeförderung wäre aus meiner Sicht nur nachweisbar, wenn auch ein Rohrpostankunftsstempel abgeschlagen ist.
Sieht doch ziemlich nach philatelistischer Mache aus. Sieht aber ganz nett aus.
Ein einwandfreier vergleichbarer Beleg ist mir bisher nicht bekannt.