Die Trauerränder sehen gemalt aus, das hat ja auch schon wulbri
[#3] festgestellt. Rein formal wären die Marken damit allerdings
entwertet, also nicht frankaturgültig gewesen, genau so, als ob man etwas daraufgeschrieben hätte. Bei der Post muss man also mehrere Augen zugedrückt haben, zumal W. U. am 27.7.1973
[#7] noch lebte. Konsequenterweise müsste man die Marken mit Trauerrand als Fälschungen zum Schaden der Sammler bezeichnen, egal ob sie tatsächlich kurz nach oder aber sehr lange nach oder gar schon vor nach dem Ableben des Staatsratsvorsitzenden entstanden sind.