Thema: QR Code in Freimachungsvermerken oder Briefmarken
Stefan Am: 20.12.2020 21:29:23 Gelesen: 9419# 16@  
@ Araneus [#14]

Die andere Möglichkeit wäre, dass der Zusteller zum Beispiel bei Unzustellbarkeit des Briefs den Code einliest und die Information verknüpft mit der im QR-Code hinterlegten Nummer an den Versender weitergibt, ähnlich wie es die Deutsche Post bei Ihrem Produkt Premiumadress tut. PostModern bietet seinen Kunden in der „Preisliste Infopost“ beispielsweise eine „Recherche unzustellbarer Sendungen“ an.

Ich habe meine Zweifel, dass der zustellende Briefträger über die Technik verfügt, unzustellbare Sendungen zu scannen und die erhaltene Information an den Absender online zurückzuschicken. Unzustellbare Sendungen werden im Regelfall im Briefzentrum des Postmitbewerbers bearbeitet und von dort aus zentral an den Absender zurückgeschickt.

ABER: Ich halte es für vorstellbar, dass der aufliefernde Briefdienstleister Postmodern in der Redressenabteilung über eine derartige Technik verfügt, die Matrixcodes ausliest und als Serviceleistung die Liste an den Absender digital zurückgibt, sofern mehrere Absender die gleiche Technik für die Erstellung von Matrixcodes verwenden. Alternativ bleibt es dem Absender überlassen, zurückgekommene, unzustellbare Sendungen derart aufzuarbeiten.

Der Hinweis von ichschonwieder in Beitrag [#15] zum Buchstaben "Z" auf dem Infopostbrief weist bereits darauf hin, dass Werbesendungen dieses Absenders an Postmodern zurückgeschickt und nicht ohne eine weitere Erfassung/Überprüfung vernichtet werden sollen.

Unzustellbare Werbesendungen werden im Gegensatz zu vollbezahlten Sendungen nicht grundsätzlich an den Absender zurückgeführt. Dies ist davon abhängig, was zwischen Absender und entgegennehmenden Briefdienstleister vertraglich vereinbart wurde bzw. ob und welche konrete Vorausverfügung (Bsp. "Wenn unzustellbar, zurück") auf der betroffenen Sendung vor dem Versand abgedruckt wurde.

Gruß
Pete
 
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