@ notna1
[#8]
Lässt sich beispielsweise beim Versand von Briefmarken an einen Sammlerfreund kein tatsächlicher Handelswert "beweisen" (wie beispielsweise durch eine Original-Rechnung von einem Händler), dann hat man auch verloren.Eine Rechnung kann auch jeder Privatmann erstellen, dazu muss man kein Händler sein. Diese Rechnung sollte dann auch im Schgadensfall ausreichen; bei mir hat das in einem Schadensfall vor einigen Jahren problemlos funktioniert.
Grüße
Harald