@ bovi11
[#11] Wenn die Klebefähigkeit der MarkenHi,
wo steht denn, dass man nicht mehr klebende Briefmarken, nicht mit einem eigenen Kleber aufkleben darf?
Was ist nicht darf:
- Neuverwendung (bereits genutzter Marken)
- Abgelöste Marken (aber noch nicht genutzte) abzulösen, um diese erneut zu verkleben
Wenn Orginalmarken ihre Klebefähigkeit durch Alterung verloren haben, dürfte man diese mit einem Klebestift aufkleben. Ich kenne sogar "alte (Beleg-) Hasen", die Angst haben, dass der Postkleber irgendwann einmal seine Klebekraft verlieren könnte und dass deshalb Marken womöglich vom Beleg abfallen könnten. Deshalb entfernen sie die Selbstklebe"schicht" und verkleben die Marken dann mit einem (wasserlöslichem) Klebestift. Im Prinzip wird das in den AGB auch nicht ausgeschlossen (solange ich die Marken nicht vorher verklebt habe).
"Verdorbene" Marken sind für mich irrtümlich (aber nicht genutzte) verklebte Marken, die ich laut AGB sowieso nicht ablösen und neuverwenden darf. Ansonsten wäre das Wort Verdorben in den AGB im Zusammenhang von Briefmarken (ohne jede weitere Erläuterung) für mich sowieso zu unbestimmt, um wirklich durchsetzbar zu sein?
Beste Grüße
Thomas