Thema: Bund: Frankatur klebt nicht mehr - kein Umtausch möglich ?
DL8AAM Am: 30.12.2020 22:06:47 Gelesen: 3606# 18@  
@ Koban [#16]

Verweis auf die Broschüre "Leistungen und Preise"

Wobei noch immer nicht das Wort "Verdorben" in AGB entsprechend genau definiert ist. Bei Deinem ersten Versuch sah die Dame bei der "Hauptpost" den Klebeverlust eben nicht als "Verdorben", als Verlust der zugesicherten Eigenschaft, an. Für sie war die Frankaturkraft die zugesicherte Eigenschaft eines Postwertzeichens.

Das wird nicht dadurch verändert, nur weil man beim zweiten Versuch vielleicht "selbstbewusster", unter Mitvorlage der "Leistungsbroschüre" der DPAG, aufgetreten ist. Die Post hat einfach "mitgespielt", hineininterpretierbar ist es ja auch schon. Trotzdem ist dieser Passus hinsichtlich der Formulierung einfach viel zu unbestimmt. Und "zu unbestimmte" Punkte in AGB dürfen halt nicht zu Lasten des schwächeren Vertragspartners, hier des Postkunden, ausgelegt werden. Das ist der Punkt, weshalb Du damit "durchgekommen" bist.

Aber vielleicht nutzt die Post hier ja sogar ganz bewusst diese Unbestimmheit, eben um sich nicht zu genau festlegen zu müssen. Um erst einmal etwas einfacher abbügeln (oder fordern) zu können.

Trotzdem, um auf den Urspungspunkt zurückzukommen, um den es mir ging, die AGB verbieten eben ausdrücklich nicht die Verklebung von gültigen Postwertzeichen mit eigenen Klebemitteln. Das wird auch dadurch bestätigt, dass man ja bekanntlich komplette Ganzsachen (aber keine Ganzsachenausschnitte) auf Postsendungen verkleben darf.

Beste Grüße
Thomas
 
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