Thema: Bund: Frankatur klebt nicht mehr - kein Umtausch möglich ?
DL8AAM Am: 31.12.2020 05:40:43 Gelesen: 3528# 22@  
@ bovi11 [#20]

Genau, Zitat

AGB sind nicht immer so deutlich formuliert, dass sich nur eine Auslegung aufdrängt. Kann eine AGB-Klausel plausiblerweise verschieden ausgelegt werden, so entscheidet die Mehrdeutigkeitsregel des AGB-Rechts, welche Auslegung maßgeblich ist. Kann eine AGB-Klausel plausiblerweise verschieden ausgelegt werden, kann zwar leicht die vom Verwender gewollte Auslegung ermittelt werden, nämlich die für ihn günstigste. Das ist aber nicht die Auslegung, die von beiden Vertragspartnern gewollt ist, so wie es das Vertragsrecht verlangt. Diese Mehrdeutigkeit geht zu Lasten des Verwenders: Der andere Vertragspartner kann sich eine plausible Auslegung aussuchen. Diese ist maßgeblich.

D.h. Mehrdeutigkeiten gehen also zu Lasten der DPAG, d.h. gegen den Schreiber der AGB, die diese aufgesetzt hat, um diese "zu verwenden". Das heisst der Kunde, als das schwächere Glied der "Vertragskette", wird bei Mehrdeutigkeiten günstiger gestellt (wenn dessen Auslegung ebenfalls plausibel ist). Trotzdem kann und wird die Post immer erst einmal versuchen, ihre eigene AGB-Auslegung dem Kunden gegenüber glaubhaft zu kommunizieren. Die meisten Kunden glauben das auch erst einmal. Und solange sich der Kunde nicht wehrt bzw. keine Einrede abgibt, kommt die Post mit ihrer Auslegung der AGB auch erst einmal durch. Das ist genau das, was ich oben geschrieben habe. Das soweit zum Thema "Verderben" von (gültigen) Postwertzeichen.

Gruß
Thomas

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen_(Deutschland)
 
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