@ notna1
[#33] Wenn ich mich recht erinnern kann, gab es damals schon die Vorschrift "Päckchen dürfen nicht mittels Freistempelabdruck freigemacht werden.Das lässt sich einfach begründen: der Freistempelabdruck kann nicht kontrolliert werden, da in den Frachtzentren der QR-Code nicht ausgelesen werden kann.