Thema: Portobestimmung von Belegen
Jürgen Witkowski Am: 08.03.2010 22:57:16 Gelesen: 198485# 71@  
Ein Sammlerfreund hat einen Beleg, der per Einschreiben und Luftpost am 24.11.1944 von Bulgarien nach Deutschland geschickt wurde.

Zwischen der Deutschen Reichspost und der Königlich Bulgarischen Post- und Telegraphenverwaltung wurde am 05.09.1942 bzw. dem 01.10.1942 ein Abkommen über ermäßigte Gebühren geschlossen wurde. Dieses trat gem. Artikel 5 am 01.10.1942 in Kraft.

So kostete ein Brief bis 20 g vom DR nach Bulgarien 12 Rpf und in umgekehrter Richtung 4 Lewa und ein Brief über 20 g bis 250 g = 24 Rpf bzw. 8 Lewa.

Leider sind in dem Abkommen keine Angaben über die Gebühren wie Einschreiben und Luftpost getätigt. Wer kann dazu Angaben machen und das Porto nach Briefporto und Gebühren für Einschreiben und Luftpost aufschlüsseln?

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
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