Thema: Portobestimmung von Belegen
BD Am: 09.03.2010 15:53:20 Gelesen: 198452# 74@  
Hallo Lars,

eine Postkarte kostete am 1.7.1916 ein Porto von 5 Pfennigen und genau diese 5 Pfennige betrug das Porto eigentlich auch am 25.8.1916! Das das Porto für den Transport eines Poststückes steht immer der jeweiligen Post zu. Da die Reichspost allerdings bei einer Postkarte ab dem 1.8.1916 auch die Reichsabgabe von 2 1/2 Pfennigen bei dieser Sendungsart mit einnehmen musste, erhöhte sich die Gesamtgebühr für eine Postkarte natürlich auf 7 1/2 Pfennige. Die 2 1/2 Pfennige wanderten sofort in den Staatshaushalt b.z.w. in die Kriegskasse.

Die Reichsabgabe (Kriegssteuer) vom 1.8.1916 für ausgesuchte Sendungsarten wurde vom Reichstag im Kriegssteuergesetz beschlossen.

Nun zu Österreich: In der Verfügung vom 12. Juli stand noch "im inneren Verkehr wird die Reichsabgabe erhoben". Da war Österreich noch nicht dabei.

Aber am 18. Juli 1916 in der Verfügung 170 über die Reichsabgabe ins Ausland wird erklärt:

Reichsabgabe wird erhoben:

Für den gesamten Postverkehr nach Österreich/Ungarn,
nach Bosnien-Herzegowina nur für den Briefverkehr (er hatte Inlandstarif).
Nicht für Post nach dem besetzten Belgien, aber für die Besetzungen in Polen und Rußland.
Für Luxemburg, nur Postkarten und Briefe.
u.s.w.

Beste Grüsse Bernd

Einige Informationen sind aus dem sehr lesenswerten Infla-Band 51 (Michel Nr 98-118) von Günther Bechthold.


 
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