Hallo Freunde des "Dopplereffekts",
hier möchte ich wieder einen Beleg vorstellen, bei dem der Absender die Notwendigkeit für eine doppelte Stempelung zwecks portogerechter Frankierung gesehen und entsprechend gehandelt hat.
Von der Firma GUMMI Mayer in LANDAU-PF. wurden am 11.08.1955 Unterlagen in einem Umschlag von LANDAU (PFALZ) 1 an ein Postfach nach Coburg 3 geschickt. Das Porto wurde zunächst vermutlich mit der Voreinstellung von 40 (Pf) für einen Brief der (damaligen) Gewichtsklasse 2 (>20 g - 250 g) aufgebracht. Da die Materialfülle aber bereits der (damaligen) Gewichtsklasse 3 entsprach (> 250 g - 500 g) und dabei das Porto bei 60 (Pf) lag, musste mit einem Nachtrag von 20 (Pf) aufgestockt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Edwin