Thema: Problemfall: Münzen mit Farbapplikation
drmoeller_neuss Am: 24.01.2021 14:44:20 Gelesen: 2975# 5@  
Die neuen 20-Euro-Münzen "Münchhausen" und "Sendung mit der Maus" sind gesetzliche Zahlungsmittel, sie müssen aber nur in Deutschland angenommen werden. Ich halte es für möglich, dass diese Münzen aus Unkenntnis nicht angenommen werden. Veränderte oder beschädigte Zahlungsmittel muss aber niemand annehmen.

Ich erinnere mich an die 10-Mark-Münzen zur Olympiade 1972, die man hin und wieder auch in der Supermarktkasse hatte. Gerne genommen wurden sie nicht, weil die Geldzählmaschinen mit diesen Münzen nicht klarkamen.

Man sollte den Geldschöpfungsgewinn (französisch: Seigniorage) von Münzen nicht überschätzen. Liegt der Metallwert nah am Münzwert oder sogar darüber, ist es für die Bundesbank ein Verlustgeschäft. Ist der Metallwert deutlich niedriger, muss der Sammlerwert schon deutlich über dem Münzwert sein. Bei den meisten deutschen Sondermünzen hat sich diese Erwartung nicht erfüllt und sie werden in Euro umgetauscht.

Eine Ausnahme sind spezielle Prägungen in besserer Qualität für Sammler (z.B. "polierte Platte"), die für Sammler über den Nennwert mit Aufschlag ("Agio") verkauft werden.

Die deutschen Sondermünzen der Eurozeit kommen auf Auflagen von ca. 1 Million pro Ausgabe. Der Nennwert beträgt 20 EUR. Davon muss man den Metallwert (in der Regel Silber) und die Herstell- und Vertriebskosten abziehen. Angesichts eines durchschnittlichen Bundesbankgewinnes von 5 Milliarden Euro pro Jahr dürfte der Geldschöpfungsgewinn durch Sammlermünzen sehr überschaubar sein und im Promillebereich liegen.
 
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