Thema: (?) (37) Bund: Blindensendungen
Herman Am: 01.02.2021 13:52:46 Gelesen: 12449# 15@  
Wie ich es sehe:

Im Weltpostvertrag ist auch angeführt 5.1 bis 5.4:

In 6 bis 6.2 spricht man nur über Drucksachen und Blindensendungen. Aber zuerst steht unter 5.1 bis 5.4 unter Punkt 5.1.1: correspondence, literature in whatever format including sound records provided that they are send by an organization for the blind, or send to or by a blind person.

Dies bedeutet das auch private Briefe oder Kurzmitteilungen zulässig sind wenn sie an eine blinde Person oder ein Institut für Blinde gesendet werden.

Die Belgische Website ist nicht einfach ein privater Verein. Die Stiftung Licht und Liebe unterstützt Menschen mit einem visuellen Handicap und wird mit einem Institut für Blinde gleichgesetzt, wenn es darum geht, Braille zu senden.

Die vorgenannten, echt gelaufenen Umschläge (z.B. auf dem Web von Franz-Karl anzuschauen) mit dem Label oder Stempel zur Kennzeichnung von Blindensendungen sind m.E. aber nicht immer nur mit solchen Inhalten versehen gewesen oder es ist aus meiner Sicht zumindest fraglich, zumal auch der Absender nicht immer angegeben ist

Richtig, viele der abgebildeten Briefe erfüllen offenbar nicht die UPU-Bedingungen.

Bei uns in die Niederlande galt Folgendes: Die moderne Post konnte nach etwa 1976 kostenlos verschickt werden. Registriert und Express war nicht erlaubt. Nur für Post außerhalb Europas wurde ein Zuschlag für Luftpost erhoben. Ich weiß nicht, ob dies auch für Deutschland gilt.

Es ist auch schwierig, dass jedes Land von den UPU-Regeln abweichen darf. Wenn Sie also einen Braille-Brief haben, müssen Sie per Brief prüfen, welche Bedingungen innerhalb des Versandlandes gelten.
 
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