@ Konrad Krämer
[#1]Guten Tag, Herr Krämer,
ich "befürchte", dass jedermann seine Marken nach Belieben "entwerten" konnte, da eine Stempelung "entwertet" vermutlich nicht rechtlich geschützt war (ähnlich den neuerdings vermehrt auftauchenden "Muster"-Stempelungen).
Ein Hinweis auf diese Problematik ist im "Spezial" nach Bund, Mi.-Nr. 362 zu finden. Eine weitere Notiz:
DIESE MARKEN WERDEN NICHT GEPRÜFT.
Moin aus Ostfriesland, Gerd Lückert