Thema: Rohrpostbelege
Jürgen Witkowski Am: 18.03.2010 10:27:41 Gelesen: 1390581# 512@  
@ Hawoklei [#511]

Es handelt sich bei Deinem Brief um eine Rohrpostsendung ohne Verlangen des Absenders. Der Eilbrief wurde mit der Rohrpost befördert, weil das nach Entscheidung eines Postbeamten in diesem Fall die schnellste Beförderungsart war. Daher galten das Porto und die Gebühren für den Eilbrief. Die Rohrpostgebühr wurde daher nicht eingefordert.

Es gibt sogar einfache Postkarten, die auf diese Weise befördert wurden, wenn es vorher, etwa durch vergebliche Zustellversuche, zu Verzögerungen gekommen war. Einige Beispiele dazu findest Du ab Beitrag [#234]

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen

[Die Beiträge 506 bis 510 wurden redaktionell kopiert aus dem Thema 'Deutsches Reich Inflationsbelege]
 
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