Thema: Bundesanzeiger Verlag verschickt Gebühren-Bescheide für das Transparenzregister
Richard Am: 24.02.2021 09:36:45 Gelesen: 1610# 1@  
Aus dem öffentlichen Rundschreiben des Landesverbandes Südwest:

Bundesanzeiger Verlag verschickt Gebühren-Bescheide für das Transparenzregister

Für etwas Unruhe sorgte in den letzten Tagen ein Schreiben, das u. a. offensichtlich an alle eingetragenen Vereine gegangen ist oder noch geht.

In dem Gebühren-Bescheid berechnet die Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln, die Eintragung in das Transparenzregister [1] für die Jahre 2018 bis 2020.

Wikipedia dazu: "Das im Geldwäschegesetz (GwG) §§ 18 ff verankerte Transparenzregister ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. ... "

Dazu gehören auch die Vereine. Alle! Nicht nur die Briefmarkenvereine und -verbände.

Die Beträge scheinen alle auf eine Gesamtsumme von 11,52 Euro gleich zu lauten. Für die Jahre 2018 und 2019 werden je 2,50, für 2020 4,80 Euro berechnet, zzgl. der jeweiligen Mwst. (Der Autor bezweifelt allerdings, dass für das Gesamtjahr 2020 16% berechnet werden darf, da lediglich das 2. Hlbj. 2020 für diesen niedrigeren Steuersatz berechtigt ist. Das ist aber erstmal nicht unser Problem.)

Manche kennen die "Rechnungen" dubioser Firmen, die für Eintragungen in irgendwelchen Verzeichnissen Geld berechnen. Der Bundesanzeiger Verlag gehört nicht dazu!

Die Gebühren haben eine gesetzliche Basis, sollten also bezahlt werden, auch wenn die Art und Abwicklung über eine GmbH etwas merkwürdig aussehen.


[1] http://www.Transparenzregister.de
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/15466
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