Thema: Bundesanzeiger Verlag verschickt Gebühren-Bescheide für das Transparenzregister
Erdinger Am: 24.02.2021 13:32:25 Gelesen: 1533# 2@  
Als Inhaber einer (kleinen) GmbH kenne ich diese Problematik. Die hat mir und vielen anderen kleinen Unternehmern bereits 2018 Kopfsorgen bereitet. Die Bundesanzeiger GmbH führt für den Bund zahlreiche Aufgaben wie Offenlegung von Bilanzen etc. durch und bekam auch diese »erfreuliche« Zusatzaufgabe aufgedrückt.

Karl Kraus hat einmal gesagt, das Gegenteil von gut sei gut gemeint. Das trifft auch für das Transparenzregister zu. Stand 2018 waren Kettenbeteiligungen noch ausgenommen (und gerade die sind eigentlich nach dem Geist der Verordnung interessant), für Finanzdienstleister wurde die Registrierung erst letztes Jahr verpflichtend. Zum Zeitpunkt der Einführung des Transparenzregisters (und danach) ließen sich Immobiliengeschäfte immer noch bar abwickeln. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt.

Wenn es tatsächlich so ist, dass eingetragene Vereine angeschrieben werden und sich nicht selbst in die Verordnung einarbeiten müssen, wäre das nur von Vorteil. Die entsprechenden Rechtstexte setzen ein gewisses Abstraktionsvermögen voraus und sind ein Paradebeispiel dafür, wie man solche Texte nicht abfassen sollte.

Viele Grüße aus Erding!
 
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