Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
Jürgen Häsler Am: 01.03.2021 13:20:32 Gelesen: 7741# 14@  
@ nagel.d [#13]

Was die Kosten der Teilnahme an einer virtuellen HV anbetrifft, so werden diese mittelfristig nahezu bei NULL liegen.
Schnelles Internet wird flächendeckend in Deutschland kommen, schon die Autoindustrie braucht es für das autonome Fahren.

Es wird (Flatrate-)Tarife geben, die (Glasfaser-)Internet, Telefon, Mobilfunk, mobiles Internet und Streaming-Angebote von (TV-)Inhalten miteinander verknüpfen.

Bisher habe ich zwar erst an einer einzigen rein virtuellen (digitalen) Hauptversammlung (Anfang Dezember 2020) teilgenommen. Der Vorstand stellte erfreut fest: "So viele waren wir ja noch nie!", als bei seinem kleinen, gemeinnützigen Verein bis zu 16 Mitglieder an der Online-Versammlung teilnahmen. Der Ablauf war reibungslos, technische "Ausfälle" gab es nicht.

Für mich war es mehr als angenehm, vom heimischen Sofa aus dabei sein zu können. Ob ich an einer Präsenzveranstaltung an einem Freitagabend mit Fahrt nach Freiburg und dem entsprechenden Zeitaufwand teilgenommen hätte, bewzweifle ich.

Auch wenn wir momentan vielleicht noch nicht soweit sind, bieten sich für die Zukunft neue Möglichkeiten der interaktiven Einbindung der Mitglieder an. Beim BDPh wäre in Zukunft denkbar, dass die Einzelmitglieder digital an der HV teilnehmen und abstimmen könnten. Eine Übertragung als Live-Stream bei YouTube könnte auch interessierte Mitglieder in den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften erreichen, die nicht die Anfahrt zur Präsenz-HV auf sich nehmen wollen oder können.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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