Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
nagel.d Am: 02.03.2021 14:20:02 Gelesen: 7515# 22@  
@ DL8AAM [#21]

Mit dieser Regelung gab es noch nie Probleme und der Verein existiert seit über 30 Jahren. Diese Regelung ist ja auch in Verbindung mit der Ladung zu sehen und da wird geregelt die Hauptversammlung muß spätestens zum 31.3. abgehalten sein mit einer Einladungsfrist von 8 Tagen. Und diese Regelung wurde ergänzt, daß neben der Schriftform auch die Einladung auch per Email erfolgen kann (ich habe extra in meinen Unterlagen nachgeschaut) natürlich unter Beibehaltung der entsprechenden Formalitäten (Ort, Tag, Uhrzeit und Tagesordnung). Gleichzeitig wird die Einladung auch im Nachrichtenblatt, regionalem Wochenspiegel und im Regionalteil der Zeitung, gelegentlich auch über Facebook veröffentlicht. Ladungsfrist ist übrigens auf 8 Tage angesetzt es wird aber oft 3 Wochen vor dem Termin eingeladen.

Einziges Problem gab es als die Sitzung nicht bis zum 31.03. sondern erst am 2.04. abgehalten wurde und da hat uns ein Mitglied alles um die Ohren gehauen.
 
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