Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
DL8AAM Am: 02.03.2021 17:59:31 Gelesen: 7460# 25@  
@ drmoeller_neuss [#24]

Die Gemeinnützigkeit lohnt sich nur, wenn Ihr Spenden von Dritten bekommt.

Oder, wenn der Dachverband das fordert, weil zum Beispiel der Dachverband gemeinnützig ist, dann müssen nämlich auch alle Mitgliedsvereine gemeinnützig sein. Hier (Sport) wurden aus diesem Grund über die letzten Jahre zwei Dorfvereine aus dem Kreisverband bzw. Landesverband ausgeschlossen, da diese zwischenzeitlich ihre Gemeinnützigkeit verloren haben (es gab Probleme mit dem FA mit der selbstunterhaltenden Theke in der Sportstätte und der Vermietung von Abstellräumen).

Auch bei der Jahreshauptversammlung solltet Ihr nicht zu viele Vorgaben machen. Einfach in die Satzung schreiben: "Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt". Wenn Ihr Euch Vorgaben wie Termine oder eine bestimmte Beschlussfähigkeit macht, müsst Ihr Euch daran akribisch halten.

Stimmt. Wir hatten übrigens früher auch feste Termine für die MV in der Satzung. Zwischenzeitlich wollten das mal streichen, was aber auf der MV nicht durchsetzbar war. Im folgenden Jahr wurde dann aber der Kompromissvorschlag "soll im ersten Quartal stattfinden" angenommen. "Soll" heisst zwar (ganz verallgemeinert), dass man muss, wenn man kann, wenn man aber gute Gründe hat, darf die (als Ausnahme) auch später stattfinden. Mit dieser Regelung sind wir seitdem recht gut gefahren.

Wir haben zwar zur Einladung nur einen allgemeineren Passus (ohne nähere Formvorschrift) in der Satzung "Einladungen ergehen unter der Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 21 Tage vorher durch den/die 1. Vorsitzende/en oder durch den/die 2.Vorsitzende/en.". Wir verschicken deshalb per Email, bei denen von uns dafür ein Einverständnis vorliegt, der Rest geht per Post raus. Unser Problem mit der "virtuellen Hauptversammlung" ist aber, dass Anträge (außer Satzungsänderungen) noch auf der MV gestellt werden können, gleiches gilt für Wahlvorschläge zum Vorstand. Insbesondere zu Letzterem bekämen wir Probleme ("Stichwort Briefwahl"). Zusätzlich "stört" der Passus, dass Abstimmungen und Wahlen, auf Wunsch der MV (1/5 der Teilnehmer), "schriftlich" durchgeführt werden müssen. Deshalb wurde uns von "rechtskundiger Seite" dringlichst davon abgeraten, 2020 eine virtuelle MV abzuhalten. Wir haben uns deshalb dadurch den Rücken freigehalten, dass wir jedes (!) Mitglied persönlich kontaktiert haben und gefragt haben, ob das OK sei, und zum Glück haben alle (!) uns ihr OK gegeben (meist per Email). Gut, das funktioniert nur bei "übersichtlichen" Vereinen, ohne wirkliche Karteileichen. Ansonsten haben wir die Nichtdurchführung im Vorfeld beim FA und beim Vereinsregister angezeigt. So kommen wir hoffentlich problemlos durch die Krise, ohne MV 2020/2021.

Ansonsten werden wir auch zukünftig sicherlich Abstand von virtuellen MV nehmen, denn einige Mitglieder sieht man nur noch 1x im Jahr, nämlich an der MV. Denn (?) nach der MV gibt es immer ein gemütliches, gemeinsamen Essen (auf Vereinskosten) - als eine Art von "Jahreshauptfeier". Wenn man virtuell den persönlichen Kontakt verliert, verliert man sicherlich auch Mitglieder. Übrigens verläuft seitdem die MV sehr viel "zielstrebiger" (...), ohne viel "drumrum" (...). Hunger beschleunigt.

Beste Grüße
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/14098
https://www.philaseiten.de/beitrag/260765