Thema: Altdeutschland Preussen Belege
Magdeburger Am: 07.03.2021 08:32:18 Gelesen: 252935# 1051@  
Liebe Sammelfreunde

heute eine Briefhülle, welche man schon eine Weile suchen kann:



Sie ist eigentlich unscheinbar. Gelaufen ist sie von Dessau "An Fräulein Sophie Dietrich Wohlgeboren in Reinstedt bei Ermsle(le)ben". Es wurde bar frankiert mit 2 1/2 Sgr., was ausreichend bei 8 Meilen Entfernung ist.

Die Siegelseite zeigt ein kleine Besonderheit, denn dort wurde der Stempel von Ermsleben abgeschlagen und die Notierung von "1 Sgr. Landporto" angebracht.

Zum Landporto steht in der Portotaxe von 1824 folgendes unter §51:

An Orten, woselbst keine Post-Anstalten sind, die aber von durchgehenden Posten berührt werden, ist die Commune, wenn sie den Durchgang der Posten benutzen will, verpflichtet, solche Anordnung zu treffen, dass die Abgabe von Briefen ohne Aufenthalt der Post, und ohne dass Schirrmeister oder Postillions den Wagen zu verlassen nöthig haben geschehen kann.

§52

Für die Beförderung der Briefe solcher Orte (§51)
a) von und bis zu der nächsten Station,
b) von und bis zu Orten, welche zwischen der nächsten und der darauf folgenden Station belegen sind, wird das Porto nach den niedrigsten Sätzen der Taxe erhoben.


Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
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