@ bovi11
[#6] Wer jedes Jahr ein „dickes Album für 5.000 €“ kauft und die einzelnen Ausgaben dann separiert und verkauft, handelt gewerblich und zwar auch dann, wenn man die Sachen länger als ein Jahr lagert und quasi die vom vorangegangenen Jahr versilbert.Um Missverständnisse zu vermeiden: die Steuerfreiheit nach einer Haltezeit von einem Jahr gilt nur für die Vermögensverwaltung, nicht aber für Gewerbebetriebe. Sonst müssten Wein- und Whisky-Händler keine Steuern bezahlen. :)