Ganz herzlichen Dank Euch für die Infos, die mich schon weitergebracht haben.
Was ich weiß ist, dass die 4. Klasse Post auch für Blindensendungen gilt/galt. Daneben sind die Belege (es sind insgesamt 3 mit gleichen Aufdrucken, aber unterschiedlichen Poststempeln) nicht frankiert, wurden also wohl portofrei befördert, für Blindensendungen ab 1.6.1961 erlaubt. Außerdem sind die Umschläge an der oberen rechten Ecke eingeschnitten, was auch bei Blindensendungen üblich war [1].
Trotzdem bin ich mir der Sache nicht ganz sicher, zumal ja auch der Inhalt fehlt. Mal sehen, vielleicht gibt es ja weitere Erkenntnisse. Werde diese dann hier publizieren.
Franz-Karl
[1]
http://www.lindnerfk.de/asien/japan