Guten Morgen,
da Seku mir per Philaseiten und per E-Mail bekundet hat, dass ihn auch die unkorrekten Kleinigkeiten ärgern, hier ein kleiner Hinweis auf
[#67]:
Es handelt sich nicht um einen Ersttagsbrief (FDC), denn den kann es
nur vom Tag der Erstausgabe eines amtlichen Postwertzeichen geben (siehe
[#12] und
[#59]).
Abgebildet ist ein Souvenir- oder Schmuckumschlag vom 100-jährigen U-Bahn-Jubiläum 2002 und das Sonderpostwertzeichen stammt ebenfalls von 2002.
Der Sonderstempel stammt vom BVG-Aktionstag am 25.8.2002 und ist kein Ersttagsstempel, denn 85 % der SSt. werden bei Tagesveranstaltungen eingesetzt.
<Franz<