Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
saeckingen Am: 07.05.2021 06:32:11 Gelesen: 68688# 215@  
@ Altmerker [#214]

Bei diesem Brief fiel kein Nachporto an. Der anfallende Zoll bzw. die Einfuhrumsatzsteuer wurde durch die Post per Nachgebührverfahren beim Empfänger eingezogen.

Alternativ hätte der Brief auch beim Zoll zur Abholung gelagert werden können und der Empfänger musste dann selbst zum Zoll, die Verzollung vornehmen und die Gebühren bezahlen. Dann hat der Zoll in Vertretung der Post die Zustellung (mittels Übergabe) vorgenommen.

Ich durfte das auch schon beim Düsseldorfer Zollamt machen.

Grüße
Harald
 
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