Thema: Sind Sammler polnischer Philatelie alle Verbrecher ?
Richard Am: 13.04.2010 11:14:14 Gelesen: 9164# 1@  
Unser Mitglied Michael Schweizer hat gestern im BDPh Forum den unten stehenden Beitrag veröffentlicht. Vielleicht interessiert sich die polnischen Sammler auf den Philaseiten. Sachliche Meinungen sind gerne willkommen.

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Hallo,

in Europe hat jedes Land eine eigene Kulturgesetzgebung. Wir als Sammler merken das nicht, da bei grenzüberschreitenden Käufen und Verkäufen sich kaum ein Staat deshalb bemerkbar macht und die älteren Marken oder Belege als kulturhistorisch wertvoll einstuft und den Handel unterbindet bzw. bestraft.

Anders in Polen:

In Polen gibt es ein Gesetz, das alles als kulturhistorisch wertvoll bzw. dem Denkmalschutz zuordnet, das älter als 50 Jahre ist. Das heisst, jeder Zollbeamte kann - und wird - Sammlungen, Einzelmarken, Dokumente und natürlich auch Nichtphilatelistisches Gut beschlagnahmen. In den meisten Fällen werden diese nach einer Verjährungsfrist von 3-5 Jahren (unterschiedlich) dann dem poln. Staat einverleibt.

Wenn man sich dagegen wehrt interessiert es vor Gericht nicht, woher die Ware kommt (Bsp. nachweislich aus Deutschland eingeführt) sondern nur ob die Sachen kulturhistorisch dem Denkmalschutz zugehörig sind oder nicht. Auf diese Weise werden auch VW-Käfer an der Grenze bereits beschlagnahmt.

Die Beweislastumkehr (das heisst, der dessen Gut beschlagnahmt wurde muss beweisen dass er unschuldig ist und dass die Sachen kulturhistorisch nicht wertvoll sind anstatt dass die Staatsanwaltschaft versucht zu beweisen dass Sie schuldig sind) führt zu einem - politisch motivierten - Schauprozess zu dem jegliche Erreichbaren Zeugen nach Polen kommen müssen, Expertisen erstellt werden müssen.

Auch wenn die Expertisen ein mehrfaches von dem kosten was die beschlagnahmte Sache wert ist, dem Gesetz muss genüge getan werden.

Ich habe 2005 einige Briefe aus dem Generalgouvernement 1939-45 über die Grenze gebracht um mit einem polnischen Sammler darüber zu sprechen. Bei der Rückreise wurden die Sachen am Flughafen beschlagnahmt. Ohne meine Aktivitäten wären die Sachen jetzt im Staatsbesitz, dafür wird dieser Gerichtsprozess jetzt zum Schauprozess.

Wer mehr darüber wissen möchte dem biete ich meine Homepage an. Wer ähnliche Fälle kennt oder mir weiterhelfen kann den bitte ich mich zu unterstützen (auch gerne finanziell, da die Rechtsschutz bei dieser Anklage nicht hilft). http://www.schweizer-welcome.de/wroclaw1.htm

Mein Anwalt teilt mir mit, dass das Verfahren längst hätte eingestellt werden müssen, da die Beweise der Ein- und Ausfuhr vorliegen. Sollte ich bis zum EU Gerichtshof gehen dürfte ich auch Recht bekommen, aber bis dahin ist es noch ein sehr langer Weg. Meine Kosten (Reise, Anwalt etc.) werde ich selbst bei einem Freispruch nicht mehr bekommen und diese Kosten übersteigen bereits jetzt den Wert des Briefepostens.

Danke für die Unterstützung.

Michael Schweizer
Vorsitzender ArGe Generalgouvernement
Prüfer BPP für Generalgouvernement und Frank-Marke
 
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