Thema: Schweiz Dauerserie Sitzende Helvetia
Heinz 7 Am: 23.05.2021 22:05:18 Gelesen: 173353# 656@  
@ Heinz 7 [#655]

Die 15 Rappen-Marke wurde oftmals eingesetzt für Nachnahme-Belege.

Im Jahr 1880 stellte die Steuerbehörde eine Rechnung aus für Herrn x Glättli, Schriftsetzer. Herr Glättli war damals sicherlich nicht vermögend, denn ihm wurde nur die Armensteuer in Rechnung gestellt; diese betrug CHF 2.50. Dieser Betrag sollte per Nachnahme eingezogen werden.



Absender: "Armensteuer Bonstetten"

Vermerk:
"Nachnahme 2 fr. 50 Ct.
Zustgebühr - 15
(Summenstrich) 2.65"

(das dürfte eine Abkürzung sein von: "Zustellgebühr")

Adresse:
"Herrn x (Joh.?) Glättli Schriftsetzer
Altstetten".

Mit blauem Farbstift war der einzuziehende Betrag (2 Franken 65 Rappen) notiert. Den Vornamen kann ich nicht lesen.

Nun - Aus einem uns nicht bekannten Grund verweigerte der Empfänger die Annahme des Briefes. Vielleicht konnte er nicht einmal diese Minimalsteuer bezahlen.

Jedenfalls brachte der Postmann den handschriftlichen Vermerk an: "Nicht eingelöst", und der Empfangsort wurde durchgestrichen. Fett (und schwungvoll) wurde vermerkt "retour". Der Brief wurde zurückgesandt; davon zeugt der rückseitige Durchgangsstempel, der zweimal sehr schön abgeschlagen ist:

"AFFOLTERN A/A - 8 VIII 80" (1. Versand)
"AFFOLTERN A/A - 15 VIII 80" (2. Versand, zurück).

Wie darauf auf dem Steueramt verfahren wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Herr Glättli war vermutlich Bürger von Bonstetten, und die Armen-Pflege war meines Wissens Angelegenheit der (Bürger-) Gemeinden. Vielleicht kümmerte sich darum auch Bonstetten um den Fall, obwohl der Empfänger ja offenbar in Altstetten wohnte.

Ein eindrucksvoller Beleg, der eine kleine Geschichte erzählt. Der Pöstler wusste natürlich Bescheid über die traurige Situation des Herrn G.

Heinz
 
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