Thema: (?) (59) (65) Deutsches Reich: Dienstbelege - Frei durch Ablösung Reich
Saxendreier Am: 26.05.2021 22:43:20 Gelesen: 22173# 50@  
Frei lt. Avers. No. 21.

Ich hoffe die Frage gehört hier her.



Ich besitze einen Beleg der 36 cm breit und 12 cm hoch ist (siehe Fotos)
Er ist vom

Königlichen Preussischen Amtsgericht Heringen a.H.
Freigemacht lt. Avers. No. 21.


Meine Frage – in der Erläuterung zu dieser Art Portofreiheit steht, dass das durch Zettel / Aufkleber / Stempel / Handschrift erfolgt.

Auf meinem Brief ist das Avers. No. 21. Bereits im Kuvert eingedruckt.
Ist das eine Besonderheit – sind diese vorgedruckten Kuverts registriert?

Danke für Eure Antworten

Avers-Nummern ab 1870

Landesregierungen und einzelne Dienststellen schlossen von 1870 bis 31. März 1920 Portoablösungsverträge mit der Reichspost ab, die eine laufende Nummer erhielten, zum Beispiel: ‚Nr. 21‘ = Preußen. Um in den Genuss der Portofreiheit zu gelangen, mussten die Sendungen mit Avers-Zetteln (Aversum = Abfindung, Ablösung) oder gleichartigen Vermerken (durch Stempel oder handschriftlich) versehen werden, dazu kam das Dienstsiegel, das vielfach fortgelassen wurde.
 
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