Thema: Sind Sammler polnischer Philatelie alle Verbrecher ?
petzlaff Am: 14.04.2010 14:17:15 Gelesen: 8959# 9@  
@ Lacplesis [#8]

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.

Wenn du hier die Bezeichnung "Grenzwert" in der Bedeutung von finanziellem Wert oder Katalogwert benutzt, muss dazu ganz deutlich gesagt werden, dass die EU-Richtlinien die durch nationale Gesetze umgesetzt werden explizit keinen derartigen "Grenzwert" kennen. Unter das Gesetz fallen auch geringwertige, ja sogar beschädigte Objekte, also z.B. philatelistische oder numismatische "Knochen".

LG, Stefan

Ein kleines Schlupfloch liefert die deutsche Rechtsprechung: Man kann seine Sammlung nach Inhalt und Herkunft dokumentiert bei den jeweils zuständigen Landesbehörden (Ministerien für Kultur) anmelden und hinterlegen. Damit werden sie zumindest in dem dokumentierten Umfang für den eigenen Gebrauch legalisiert. Handel mit Kulturgütern im Sinn des Gesetzes ist nur erlaubt, wenn die legale Herkunft und der Verbleib durch den Verkäufer nachweisbar ist. Um alles weitere hat sich dann der Käufer zu kümmern.

Aussagen wie z.B. "habe ich von meinem Vater geerbt" oder "auf dem Dachboden gefunden" oder "befindet sich schon seit über 100 Jahren in Familienbesitz" werden de jure übrigens NICHT als Herkunftsnachweis anerkannt. Entscheidend ist immer das DAVOR (wo kommt das Zeug ursprünglich her?).
 
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