Thema: Drohungen bei eBay
bovi11 Am: 29.05.2021 23:43:24 Gelesen: 3307# 3@  
@ Atzinator [#1]

„habe vorhin eine "Drohung" erhalten, dass es "nicht leicht wird, meine ganzen Fälschungen bei eBay zu verkaufen und das ja Betrug ist", aber eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt für den Anfang reichen sollte.

[…]

Prinzipiell mache ich mir keine Gedanken, da ich mich ausführlich mit dem Finanzamt und Gewerbeamt vorher unterhalten habe (verkaufe ausschließlich privat) und auch über den Vorwurf der Fälschungen mache ich mir keine Gedanken. Gebe nirgends die Echtheit an, jeder kann Bieten was er möchte und ich biete sogar freiwillig Rücknahmen an, falls doch einmal jemand Beanstandungen hat (bisher 0,5%).“


Hierzu ein paar Anmerkungen:

1. Wenn man eine bestimmte Briefmarke anbietet, muß man die auch liefern und keine Fälschung. Im Angebot muß nicht darauf hingewiesen werden, daß eine Marke echt ist. Das muß sie sowieso, es sei denn, es wird ausdrücklich und deutlich darauf hingewiesen, daß die angebotene Marke falsch ist. Verschleierte Angaben helfen da auch nicht weiter.

2. Zum Thema Gewerblichkeit: Finanzamt und/oder Gewerbeamt sind die falschen Ansprechpartner. Was fiskalisch nicht als gewerblich angesehen wird, ist wettbewerbsrechtlich völlig anders zu bewerten. Die wettbewerbsrechtliche Hürde liegt wesentlich unter der fiskalischen Größe.
 
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