Thema: Drohungen bei eBay
drmoeller_neuss Am: 30.05.2021 00:21:19 Gelesen: 3274# 5@  
@ Atzinator [#1]

Kurz und knapp:

1.) Du musst den Artikel mit den beschriebenen Eigenschaften liefern. Wenn Du "echt" anbietest, musst Du "echt" liefern. Solltest Du versehentlich oder absichtlich eine Fälschung liefern, so hat der Käufer Ansprüche aus dem Kaufrecht. Wenn Du keine echte Marke nachliefern kannst, musst Du im besten Fall dem Käufer den Kaufpreis nebst Spesen ersetzen, im schlimmsten Fall kommt noch etwas Schadensersatz darauf.

Wenn jemand dahinter kommt, dass Du absichtlich Fälschungen als echt verkaufst, kann das auch strafrechtliche Konsequenzen haben. (Stichwort "Betrug")

2.) Der Handel mit gefälschten ungültigen Briefmarken ist in Deutschland nicht verboten. ebay verbietet aber per AGB den Verkauf von nicht gekennzeichneten Fälschungen. Entdecken die Herren von der BDPh-Fälschungsbekämpfung Dein Angebot, musst Du mit Konsequenzen rechnen. Passiert das nur selten, werden Deine beanstandeten Artikel gelöscht. Wenn das häufiger vorkommt, kann ebay Deine Mitgliedschaft beenden.

3.) Finanzamt: Ob Deine Tätigkeit steuerlich relevant ist, hängt vom Umfang und Art Deiner Tätigkeit ab. Das Finanzamt wird im Zweifelsfall Dich anschreiben und um Unterlagen bitten und ggf. Steuererklärungen, auch rückwirkend verlangen. Es schadet nicht, für diesen Fall vorbereitet zu sein, und eine vernünftige Buchführung mit Quittungen vorlegen zu können, um dem Finanzamt keinen Freiraum für Schätzungen zu lassen. Denke daran, auch alle Ausgaben zu erfassen, z.B. den Internetanschluss für Deine ebay-Aktivitäten und die Fahrtkosten zur Post, um die Sendungen aufzugeben.

In der Regel lassen die Finanzämter hier einen gewissen Spielraum zu. Wenn Du Dir aber schon ernsthaft Gedanken machst, auf welcher Karibik-Insel Du Deine Einnahmen aus der Philatelie anlegen möchtest, solltest Du Dich schleunigst um einen guten Steuerberater bemühen. :)

4.) Wettbewerbsrecht: Während die Finanzämter sich in der Regel nur für Schwarzhändler ab einem bestimmten Umsatz interessieren, spielt es für das Wettbewerbsrecht keine Rolle, ob Du an Deinem Briefmarkenverkauf überhaupt etwas verdienst. Leider gibt es in Deutschland keine festen Grenzsätze, ab wann man gewerblich ist. Prinzipiell reicht eine auf Dauer ausgelegte Einnahmenerzielungsabsicht aus. Es gibt aber eine Rechtssprechung, anhand der man sich orientieren kann.

Als Gewerblicher hat man einige Auflagen zu erfüllen, z.B. es muss ein Impressum mit einer ladungsfähigen Anschrift vorhanden sein, und dem Verbraucher als Kunde steht im Fernabsatz ein Widerrufsrecht zu, d.h. der Verbraucher kann einen gekauften Artikel innerhalb von 30 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückschicken.

Generell musst Du für den Verkauf auf ebay ein dickes Fell haben. Das harmloseste sind noch dumme Fragen. Die kosten nur Deine Zeit. Beantworte alle Fragen zeitnah, Deine Kunden haben vielleicht nur keine Zeit, den Beschreibungstext vollständig durchzulesen. Andere Kunden werden sich über den dreisten Aufschlag von 20 Cent auf das Porto beschweren und Dich als "Portokostenabzocker" beschimpfen. Andere "Kunden" zahlen einfach nicht.
Übel sind Kunden, die Briefe "verlieren". Am besten alles mit Versandnachweis schicken.

Wenn Du Drohungen auf ebay erhältst: Am besten erst einmal ignorieren. Du kannst sie auch ebay melden. Vielleicht liest dort jemand Deine Eingabe. Wenn es ganz bunt wird, kannst Du die Person auch anzeigen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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