Thema: Drohungen bei eBay
bovi11 Am: 30.05.2021 21:22:53 Gelesen: 2930# 10@  
@ Atzinator [#9]

"Das Gewerbeamt hat ausdrücklich gesagt, dass es einer Anmeldung nicht zustimmt."

Das heißt Gewerbe anmeldung und bedarf (außer bei wenigen Sortimenten) keiner Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes.

Auf eine Gewerbeanmeldung kommt es zudem nicht an. Man wird nicht Gewerbetreibender durch die Anmeldung, sondern durch das Handeln.

Verkauf ist natürlich möglich:

1. Entweder en bloc Verkauf oder in wenigen größeren in sich geschlossenen Blöcken.

oder

2. Alles an ein Auktionshaus geben.

oder

3. Impressum rein, Informationspflichten erfüllen, Widerrufsbelehrung in die Angebote, Registrierung beim Verpackungsregister und los geht´s.

Was nicht funktioniert: Täuschen durch Verteilung auf mehrere eBay-Konten. Das hatte der Kandidat, um den es im gezeigten Zeitungsbericht ging, auch gemacht.
 
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