Thema: Drohungen bei eBay
bovi11 Am: 30.05.2021 21:41:49 Gelesen: 2904# 13@  
@ 10Parale [#11]

"Wenn ich lese, es kommt auf die Beurteilung des Einzelfalls an, ist immer so ein Geschmäckle dabei."

Das ist letztlich in fast allen Rechtsbereichen (richtigerweise) so.

Ich kann nicht denjenigen, der z.B. 100 Münzen im Vorverkauf anbietet vergleichen mit demjenigen, der 100 Briefmarken aus einer Sammlung verkaufen will. Der Münzenverkäufer ist selbstverständlich gewerblich unterwegs, der Briefmarkenverkäufer nicht.
 
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