Thema: Drohungen bei eBay
bovi11 Am: 30.05.2021 22:58:27 Gelesen: 2800# 19@  
@ Vernian [#18]

"Welcher Sammler buchhaltert über sein ganzes Leben seine Erwerbe um nachher bei einem Verkauf - sei es er selbst oder seine Erben - belegen zu können was er wann für wieviel anständig erworben hat und wo die Gewinn- oder (eher) Verlustspanne bei dem Verkauf liegt, nur um belegen zu können das er NICHT gewerblich seine Sammlung veräußert sondern sich nur von angesammelten Werten trennt, für die er ggf. schon mal Steuer entrichtet hat?"

Auch eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich, um gewerbliches Handeln anzunehmen.
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Kommen wir doch mal einfach zur Ausgangslage zurück:

Da beschwert sich Atzinator, weil er bei eBay verkauft und von einem eBay-Mitglied angegangen wird.

Nach grober Darstellung, worum es geht, beschreibe ich die Sachlage aus rechtlicher Sicht und weise zudem darauf hin, daß sich Atzinator mit seinen Fragen an die falschen Ansprechpartner gewandt hat. Richtiger Ansprechpartner wäre der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Atzinator kann meine Hinweise befolgen oder er kann es lassen.
 
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