Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
dr31157 Am: 03.06.2021 16:52:04 Gelesen: 54672# 211@  
Hallo,

kann mir bitte jemand die Bestimmung der Nachgebühren erklären?



Die Auslandskarte vom 11.07.1924 wurde mit 15 Pf. statt 20 Pf. frankiert und in die Schweiz verschickt. Portofehlbetrag = 5 Pf.

Ich dachte das bei einem Portofehlbetrag von 5 Pf. = 5 Goldcentimen mit dem doppelten Portofehlbestrag (aufgerundet auf 10 c.) die Nachgebühr mit 10 c. + 5 c. = 15 c. berechnet würde. Hier wurden jedoch 20 c. Nachgebühr taxiert und berechnet.

Wo liegt mein Gedankenfehler?

Gruß Detlef
 
Quelle: www.philaseiten.de
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