Hallo,
kann mir bitte jemand die Bestimmung der Nachgebühren erklären?
Die Auslandskarte vom 11.07.1924 wurde mit 15 Pf. statt 20 Pf. frankiert und in die Schweiz verschickt. Portofehlbetrag = 5 Pf.
Ich dachte das bei einem Portofehlbetrag von 5 Pf. = 5 Goldcentimen mit dem doppelten Portofehlbestrag (aufgerundet auf 10 c.) die Nachgebühr mit 10 c. + 5 c. = 15 c. berechnet würde. Hier wurden jedoch 20 c. Nachgebühr taxiert und berechnet.
Wo liegt mein Gedankenfehler?
Gruß Detlef