Gebühren wurden in der Regel dem Postscheckkonto belastet. Hatte der Zahlungspflichtige kein Postscheckkonto verwendete das Postscheckamt die Methode der Nachgebühr, um kleinere Beträge einzuziehen.
Brief des Postscheckamts Berlin West gelaufen als Postsache, Handstempel 1 BERLIN WEST PSchA gg 22.1.69. Bei der Aushändigung des Briefes wurden 40 Pf Postscheckgebühren mittels Nachgebühr vom benachrichtigten Empfänger eingezogen.
Gruß
Ralph