@ Jensen
[#143]Hier spricht niemand über Marken oder Belege aus der Zeit des Dritten Reichs.
Hier ist die Rede von neu hergestellten Machwerken, die, sofern sie Kennzeichen i.S. der Bestimmungen des § 86a StGB enthalten, weder hergestellt noch vertrieben werden dürfen. Kennzeichen im Sinne dieser Norm sind beispielsweise die auf derartigen Phantasieprodukten regelmäßig anzutreffenden Hakenkreuze.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html