Thema: Justizbehörden Bund
Stefan Am: 08.06.2021 20:55:38 Gelesen: 3768# 9@  
@ epem7081 [#8]

Eigenartig hier auch das Fehlen der üblicherweise im Stempel vorhandenen Firmenlogos der beteiligten Privatpostunternehmen.

Es kommt durchaus vor, dass zwischen dem Absender (Behörde) und dem abholenden Briefdienstleister vereinbart wird, auf einen Kennzeichung der Sendung mittels Firmierung des Briefdienstleisters zu verzichten. Der Grund dafür ist mir nicht bekannt. Ich habe dies vor rund 15 Jahren bei Sendungen eines Oberlandesgerichtsbezirkes in NRW bemerkt, welche allesamt bei einem Briefdienstleister aufgeliefert und maschinell frankiert/sortiert wurden.

In deinem Beispiel wäre LMF Augsburg der abholende Briefdienstleister.

Gruß
Pete
 
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