Thema: Fälschungen als Lückenfüller verwenden ?
Richard Am: 15.06.2021 21:07:57 Gelesen: 2866# 3@  
@ nagel.d [#1]

Hallo d,

ist Dir noch nicht bekannt, dass der Verkauf von Fälschungen und Verfälschungen, wie Stempel falsch, nicht zeitgerechter Stempel, Aufdruck oder Prüfzeichen falsch, um einige zu nennen, in der PPA strikt verboten ist ?

Du kannst sie aber auf anderen Handelsplattformen in jeder Menge zu Lückenfüller-Preisen ersteigern und damit, etwas überspitzt, ganze Lückenfüller-Sammlungen aufbauen.

Erlaubt in der PPA ist ds Angebot vom Marken mit Zahnfehlern oder Knicken (Bugs), sofern im Angebot darauf hingewiesen wird.

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
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