Thema: Fälschungen als Lückenfüller verwenden ?
Richard Am: 17.06.2021 16:17:53 Gelesen: 2525# 16@  
@ alemannia [#15]

als Vergleichsstücke, nicht als Lückenfüller, kaufe ich gelegentlich BPP-geprüfte und rückseitig gekennzeichnete Marken, die auch vom Verkäufer so beschrieben und angeboten wurden

@ alle

Solche Marken, Belege und andere von (besonders den aktuellen) Prüfern gestempelte philatelistische Stücke dürfen selbstverständlich gerne in der PPA gerne angeboten und verkauft werden.

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/15911
https://www.philaseiten.de/beitrag/269812