@ alemannia
[#15] als Vergleichsstücke, nicht als Lückenfüller, kaufe ich gelegentlich BPP-geprüfte und rückseitig gekennzeichnete Marken, die auch vom Verkäufer so beschrieben und angeboten wurden@ alle
Solche Marken, Belege und andere von (besonders den aktuellen) Prüfern gestempelte philatelistische Stücke dürfen selbstverständlich gerne in der PPA gerne angeboten und verkauft werden.
Schöne Grüsse, Richard