Thema: Fälschungen als Lückenfüller verwenden ?
Quincy Am: 17.06.2021 16:29:51 Gelesen: 2483# 17@  
@ Richard [#16]

Jetzt bin ich aber doch etwas verwirrt, denn du schriebst weiter oben [#3]: ... dass der Verkauf von Fälschungen und Verfälschungen, wie Stempel falsch, nicht zeitgerechter Stempel, Aufdruck oder Prüfzeichen falsch, um einige zu nennen, in der PPA strikt verboten ist.

Verstehe ich das dann insofern richtig, dass (Ver-)fälschungen bei PPA gehandelt werden dürfen, wenn sie sowohl in der Beschreibung als auch auf den entsprechenden philatelistischen Objekten klar und deutlich als solche gekennzeichnet sind? Wie verhält es sich z.B., wenn diese Kennzeichnung von keinem anerkannten Prüfer, sondern von mir selbst vorgenommen wurde?

Viele Grüße
Hans-Jürgen
 
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