Thema: Fälschungen als Lückenfüller verwenden ?
alemannia Am: 17.06.2021 16:39:43 Gelesen: 2516# 18@  
Hallo,

Verstehe ich das dann insofern richtig, dass (Ver-)fälschungen bei PPA gehandelt werden dürfen, wenn sie sowohl in der Beschreibung als auch auf den entsprechenden philatelistischen Objekten klar und deutlich als solche gekennzeichnet sind?

So dürfte es zu verstehen sein, wenn die Objekte dokumentensicher als "falsch" gekennzeichnet wurden. Eine dünn aufgetragene Bleistiftnotiz "falsch" dürfte dabei z.B. selbsterklärend nicht ausreichen.

vermutet

Guntram
 
Quelle: www.philaseiten.de
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