Thema: Fälschungen als Lückenfüller verwenden ?
Richard Am: 17.06.2021 18:43:39 Gelesen: 2473# 19@  
@ Quincy [#17]

Wie verhält es sich z.B., wenn diese Kennzeichnung von keinem anerkannten Prüfer, sondern von mir selbst vorgenommen wurde?

Hallo Hans-Jürgen,

dagegen habe ich nichts, dann sollte aber der FALSCH Vermerk in Grossbuchstaben und deutlich mit Kugelschreiber schräg über die Rückseite erfolgt sein.

Ob sich dokumentenechte von nicht dokumentenechten Stempeln immer unterscheiden lassen ist mir mangels Erfahrung nicht bekannt.

In der Überschrift ist auf die FÄLSCHUNG hinzuweisen, kein Faux, kein Reprint, keine Sonderanfertigung und sonstige Beschönigungen.

Und wenn mehr und in grösserer Zahl solche Fälschungen oder Verfälschungen angeboten werden, werden wir eine gesonderte Rubrik einführen.

Schöne Grüsse, Richard
 
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