Thema: Fälschungen als Lückenfüller verwenden ?
alemannia Am: 18.06.2021 11:00:00 Gelesen: 2397# 20@  
Hallo,

gemäß BPP-Prüfordnung (Ziffer 6.5) wird das Prüfzeichen grundsätzlich mit schwarzer dokumentenechter Farbe gesetzt. Ich gehe davon aus, dass dies für falsche Prüfgegenstände ebenfalls erfolgt.

Altprüfungen und Prüfungen ausserhalb des BPP ist natürlich ein anderes Thema.

Gruß

Guntram
 
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