Thema: Fälschungen als Lückenfüller verwenden ?
drmoeller_neuss Am: 18.06.2021 17:11:24 Gelesen: 2348# 21@  
@ alemannia [#20]

gemäß BPP-Prüfordnung (Ziffer 6.5) wird das Prüfzeichen grundsätzlich mit schwarzer dokumentenechter Farbe gesetzt. Ich gehe davon aus, dass dies für falsche Prüfgegenstände ebenfalls erfolgt.


Soweit die Theorie. Bei manchen Prüfern scheint das Stempelkissen kurz vor dem Austrocknen zu sein, so schwach sind die Prüferstempel. Mit einem Skalpell lässt sich das leicht wegradieren.

Dann natürlich das Problem bei nachgummierten Marken. Wenn der Prüferstempel auf dem Gummi ist, lässt sich die Marke waschen und steht für die nächste Nachgummi-Runde bereit.

All dies lässt sich bei ebay beobachten.
 
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