Thema: Interimsklischees als Platzhalter für Stempelwerbung
Nordluchs Am: 18.06.2021 20:32:37 Gelesen: 37828# 23@  
@ Nordluchs [#22]

Hallo zusammen,

im Beitrag [#16] hatte ich erwähnt mich wegen der vorläufigen Nummernklischees mal schlau zu machen. Auf Archivkarten gibt es einen anderen internen Begriff, der lautet wie ersichtlich auf „Kennklischee“. Damit soll aber der bisherige Oberbegriff Interim nicht neu gewählt werden. Das ist Firmenintern zu sehen, denn die Post spricht von Kennnummern.



Aus einer späteren Anweisung ist der folgende Text entnommen. Ich benutze diesen, um ein klares verständliches Bild zu zeigen.

Die Hersteller von Absenderfreistempelmaschinen können mit Genehmigung der Deutschen Bundespost vorläufige Werbeklischees (bestehend aus einem Kennbuchstaben und einer bei der Deutschen Bundespost registrierten Nummer) in ihren Freistempelmaschinen einsetzen. Die Genehmigung dazu und die allgemeine Benutzung von Absenderfreistemplern wird auf Antrag des Nutzers vom Hersteller beim zuständigen Postamt beantragt.

Weiter wird ausgeführt das dieses vorläufige Stempelklischee nach drei Monaten seine Gültigkeit verliert. Außerdem muss durch Eindruck auf dem Poststück, oder Firmenstempel erkenntlich sein welche Firma diese Nummer benutzt.

Somit hätten wir zwei bzw. drei neue Begriffe, Kennklischee, Kennnummer und vorläufiges Stempelklischee. Schlage aber vor den schon lange benutzen und aussagekräftigen Begriff „Interim“ weiter zu benutzen.

In der Hoffnung etwas Aufklärung erbracht zu haben ein schönes Wochenende.

Viele Grüße
Hajo
 
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