@ DL8AAM
[#211] "Verpackung- und Versandkosten gelten als sogenannte Nebenleistungen und teilen mit der Hauptleistung, also dem eigentlich bestellten Produkt, die Umsatzsteuer."Bei der Einfuhrumsatzsteuer werden die Abgaben ja auch auf den Bruttowert, also auch den Portokosten, fällig.
@ Alle
Ich habe heute mein Konto auf das neue System umgestellt.