@ Fridolino
[#1]Hallo,
AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung. Die Meldepflicht für Überweisungen von und nach Deutschland ab 12.500 € dient der Kontrolle des Kapitalflusses aus dem In- und Ausland.
Die Splittung eines Betrages von über 12.500 €, um diese Grenze einzeln zu unterschreiten, ist ebenfalls meldepflichtig.
Gruß
Guntram