Thema: Bund Jahreszusammenstellungen - wann muss was geliefert werden ?
drmoeller_neuss Am: 25.06.2021 19:14:09 Gelesen: 1410# 4@  
Ich tendiere auch zu der Antwort von LK. (auch wenn sie unlogisch ist).

Eine Kaufsache ist frei von Sachmängeln, wenn sie eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. (§ 434 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Die Definition nach Michel könnte eine Grundlage für die Soll-Beschaffenheit liefern.

Der Michel geht stur nach der numerischen Reihenfolge der Katalogisierung ohne Rücksicht auf die zeitliche Abfolge eventueller Ergänzungswerte vor. Einzelmarken aus Blocks werden nicht für den Wert eines Jahrganges berücksichtigt, auch wenn viele Albenverlage Felder für die Blockeinzelmarken vorsehen. Die Einzelmarken des Beethovenblocks müssen also auch nicht dabei sein.

Der Michel-Katalog hat aber nicht die absolute Deutungshoheit.

Entscheidend ist, was handelsüblich ist und was andere Briefmarkenhändler als Jahrgang 1960 anbieten und verkaufen.
 
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